Finanz-
und Lohnbuchhaltung
Selbstverständlich buchen wir für Sie und übernehmen
Ihre Lohnbuchaltung (einschließlich aller Nebenpflichten).
Außerdem können wir auch die Finanz- und / oder
Lohnbuchhaltung nach Ihren Wünschen und Vorstellungen
in Ihrem Unternehmen einrichten oder überwachen.
Oft ist auch nur die Übernahme von Teilen der
Buchhaltung aus Geheimhaltungsgründen durch
unser Haus gewünscht. Z. B. die Abrechnung von
Gehältern für bestimmte Mitarbeiter.
Die Ausgestaltung des für Sie notwendigen Berichtswesens (Übersichten, Kennzahlen) erarbeiten wir gemeinsam und / oder setzen es nach Ihrer Maßgabe um.
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Jahres- und Konzernabschluss
Wir beraten bei allen laufenden Angelegenheiten der Jahres- und Konzernabschlusserstellung. Dabei deckt unser Beratungsspektrum alle Rechtsbereiche ab, die für den Jahres- und Konzernabschluss von Bedeutung sind. Wir erstellen Jahres- und Konzernabschlüsse (auf Wunsch auch zusammen mit Ihrem Buchhaltungsleiter) sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Rechnungslegungsstandards.
Dabei berücksichtigen wir natürlich die steuerlichen
Auswirkungen des Jahresabschlusses, sowie die
Notwendigkeit von gesonderten Steuer-, Ergänzungs-
oder Sonderbilanzen.
Selbstverständlich begleiten wir Sie bei der
Befolgung oder bei Maßnahmen zur Vermeidung
von Offenlegungspflichten.
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Internationale Rechnungslegung
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Einführung von Rechnungslegungswerken und Abschlüssen nach internationalen oder ausländischen Standards (z.B. IFRS/IAS oder US-GAAP).
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